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Stadt beweist Biss bei der Hundesteuer

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steffi

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In der NW gefunden:




10.08.2012

GÜTERSLOH

Stadt beweist Biss bei der Hundesteuer

Bislang alle Prozesse vor Gericht gewonnen


VON LUDGER OSTERKAMP



Gütersloh. Die Kampfhunde-Steuer in
Gütersloh ist rechtens. Seit Einführung des höheren Steuersatzes für
bestimmte Rassen hat die Stadt 24 Prozesse geführt - und alle gewonnen.
Der 25. und letzte Prozess, es geht um einen Rottweiler, steht am 7.
September an.
"Wir sind immer Sieger gewesen, auch dieses letzte Verfahren werden wir
erfolgreich bestreiten", sagte Bernd Mombrei, Leiter des Fachbereiches
Recht. 2010 hatte die Stadt die Hundesteuer erhöht. Für bestimmte Rassen
sowie Tiere, die laut Landeshundegesetz NRW als gefährlich eingestuft
werden, müssen die Halter seither 540 Euro Steuern im Jahr zahlen,
zehnmal so viel wie vorher. Für alle anderen Hunde war die Steuer von 56
auf 70 Euro erhöht worden.



Kaum wurde die Kampfhundesteuer publik, liefen die Halter Sturm. Sie
überzogen die Stadt mit Klagen. Vertreten durch Rechtsanwalt Lars-Jürgen
Weidemann, einen bundesweit tätigen Anwalt aus Mülheim, sprachen sie
von einer "Wuchersteuer" und verwiesen auf Expertisen, wonach ihre Hunde
nicht gefährlicher seien als andere.

Insgesamt erhielten 37 Hundebesitzer die höheren Bescheide. Mehr als die
Hälfte davon zog vor Gericht. Besitzer eines Pitbulls, eines
Bullterriers, eines Bullmastiff, mehrerer American Staffordshire und
Rottweiler waren darunter. Sie klagten gegen die Steuerbescheide 2010,
2011 und einer - der noch ausstehende Prozess - gegen 2012. Das
Verwaltungsgericht Minden arbeitete die Verfahren Rasse für Rasse, Jahr
für Jahr ab; siegreich blieb stets die Stadt.

"Wir sind in unserer Sichtweise voll und ganz bestätigt worden", sagt
Stadtjurist Mombrei. Gütersloh hatte sich stets auf das
Landeshundegesetz NRW mit den dort aufgeführten Rasselisten berufen.
Zurecht, wie das Verwaltungsgericht befand. Anders als von den Klägern
gefordert, sei es nicht erforderlich, dass die Stadt eigene
Feststellungen über die Gefährlichkeit der einzelnen Hunde treffen
müsse. In der Fachwissenschaft bestehe Einigkeit darüber, dass die
Gefährlichkeit von Rassen zwar nicht allein von ihrer Rasse abhänge,
jedoch die Rassenmerkmale neben anderen ein wesentliches Element dafür
seien. Die Stadt hatte stets betont, dass es ein übliches Verfahren sei,
sich an der Rasseliste des Landes zu orientieren. Sie müsse sich nicht
die Mühe machen und sei auch kaum in der Lage, zu eigenen Einschätzungen
über die Gefährlichkeit der Hunde zu gelangen. Das sei im Gegenteil
sogar rechtlich heikel.

"Nicht glücklich" über die Niederlagenserie ist Anwalt Weidemann. Er
nehme das sportlich, es überrasche ihn auch nicht mehr. Nachdem das
Oberverwaltungsgericht Münster eine Reihe von Urteilen über ähnliche
Fälle getroffen habe, seien die rechtlichen Positionen in NRW "starr".
Weidemann verwies darauf, dass in anderen Bundesländern die
Rechtsprechung gänzlich anders ausfalle. Das beweise, dass es
verschiedene Sichtweisen geben könne.

http://www.nw-news.de/lokale_news/guetersloh/guetersloh/6944024_Stadt_beweist_Biss_bei_der_Hundesteuer.html

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